Was das kantonale Energiegesetz will
23. Mai 2024
Die vielen Katastrophen-Argumente der Gegner des kantonalen Energiegesetzes haben mich verwirrt. Deshalb habe ich mich bemüht, dieses einmal zu studieren. Das Gesetz wurde im Landrat intensiv diskutiert und stellt einen klassischen Kompromiss dar. Es will Einsparung von Energie, die Verbesserung der Energieeffizienz und eine möglichst weitgehende Deckung des Energiebedarfs durch anfallende erneuerbare Energien und deren Speicherung fördern und beabsichtigt bis zum Jahr 2050 das Netto-Null-Emissionsziel. Insbesondere müssen Gemeinden, die über ein Gasverteilnetz verfügen, innert 5 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Energieplanung für ihr Gebiet oder ihre Region erstellen. Zudem werden technische Details für Wärmepumpen, Gebäudeautomation, Betriebsoptimierung und Konzessionen für thermische Netze geregelt. Das scheint mir alles sehr vernünftig. Vergeblich habe ich nach Vorschriften über die Ersatzpflicht von Feuerungsheizungen gesucht. Diese wurden nämlich vom Landrat bereits am 19. Oktober 2023 in einem Dekret zum Energiegesetz von 2016 beschlossen. Dekrete unterliegen nicht der Volksabstimmung. Die grosse Opposition gegen das neue Gesetz betrifft also ein bereits rechtsgültiges Dekret, bei dessen Beschluss die Opponenten unterlegen sind. Ich weigere mich, ein vernünftiges Gesetz abzulehnen, nur weil eine Landratsminderheit den Muschkopf macht! Ich stimme dem kantonalen Energiegesetz zu.
Peter R. Marbet
Bottmingen